Elternberatung vor Scheidung
Beratung von Eltern nach § 95 Abs. 1a AußStrG über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder
Mit dem durch das Kindschafts- und Namensrechtsänderungs-Gesetz 2013 eingeführten § 95 Abs. 1a AußStrG haben sich Eltern vor einer Regelung der Scheidungsfolgen bei Gericht „über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder bei einer geeigneten Person oder Einrichtung beraten zu lassen“. (2015 BMFJ Homepage Bundesministerium für Familien und Jugend)
Ich biete in meiner Praxis eine diskrete Möglichkeit der Beratung für Paare und Einzelpersonen vor einer einvernehmlichen Scheidung. Ebenso kann ich Ihnen als Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeutin im Umgang mit den individuellen Bedürfnissen ihrer Kinder beratend zur Seite stehen.
Mögliche Gesprächsinhalte:
- das Erleben der Kinder in der Scheidungssituation wird thematisiert
- es werden Möglichkeiten besprochen um die Kinder zu entlasten
- wie kann ein entwicklungsförderndes Umfeld gestaltet werden
- wie verhalten sich „getrennte“ Eltern gegenüber ihren Kindern
- emotionale Konflikte der Eltern sollen angeprochen werden können
- welche Chancen bietet die neue Lebenssituation für Kinder und Eltern
- wenn nötig, werden weitere Hifestellungen zur Unterstützung gegeben
Kosten:
Paare: 35 Euro pro Person für 50 min / Einzelpersonen: 60 Euro für 50 min